Der Verein fördert den Trainings- und Turnierbetrieb für Kinder und Jugendliche, Damen- und Herren-Mannschaften (1., 2., 3.) sowie die
Altersklassen wie folgt:
Förderung der Altersklassen:
-
Der Verein stellt für den Punktspielbetrieb kostenfrei die Außen- sowie die Hallenplätze zur Verfügung.
-
Übernahme der Meldegelder für die Teilnahme an Punktspielen
-
Übernahme der Meldegelder für die Teilnahme am Vereinspokal
-
Übernahme
der Hallenkosten bei Schlechtwetter im Sommertraining, um Trainingsbetrieb zu gewährleisten
Förderung der Damen- und Herren-Mannschaften (1., 2., 3.):
-
Der Verein stellt für den Punktspielbetrieb kostenfrei die Außen- sowie die Hallenplätze zur Verfügung.
-
Übernahme der Meldegelder für die Teilnahme an Punktspielen
-
Übernahme der Meldegelder für die Teilnahme am Vereinspokal
-
Übernahme der Ballkosten für die Teilnahme an Punktspielen
-
Zuschuss der Verpflegungskosten bei Heim-Punktspielen (1 Essen und 1 Getränk je Spieler); Eigenleistung je Heimspieler entspricht 8
€
-
Übernahme der Meldegelder für die Teilnahme an Regionsmeisterschaften
-
Verzicht auf abzuleistende Stunden im Rahmen von Arbeitseinsätzen (jeweils 1. Mannschaft)
-
Reduzierung der Jahresbeiträge (1. Damen, 1. Herren)
-
Zuschuss für Sommer- und Wintertraining (außer in den Ferien)
- Übernahme der Hallenkosten für den Trainingsbetrieb
-
Übernahme der Hallenkosten bei Schlechtwetter im Sommertraining, um Trainingsbetrieb zu gewährleisten
-
besondere
Vergünstigungen in Form von Zehnerkarten (Voraussetzungen)
Förderung der Kinder und Jugendlichen:
- Der Verein stellt für den Punktspielbetrieb kostenfrei die Außen- sowie die
Hallenplätze zur Verfügung.
-
Übernahme der Meldegelder für die Teilnahme an Punktspielen
-
Übernahme der Ballkosten für die Teilnahme an Punktspielen
-
Zuschuss der Verpflegungskosten bei Heim-Punktspielen (1 Essen und 1 Getränk je Spieler); Eigenleistung je Heimspieler entspricht 8 €
-
Übernahme der Meldegelder für die Teilnahme an Regionsmeisterschaften bzw.
Jugend- und Jüngstenmeisterschaften der Region
-
Verzicht auf abzuleistenden Stunden im Rahmen Arbeitseinsätzen (bis
Vollendung des 15. Lebensjahres)
-
Reduzierung der Jahresbeiträge
-
Zuschuss für Sommer- und Wintertraining (außer in den Ferien)
- Übernahme der Hallenkosten für den Trainingsbetrieb
-
Übernahme der Hallenkosten bei Schlechtwetter im Sommertraining, um Trainingsbetrieb zu gewährleisten
-
besondere
Vergünstigungen in Form von Zehnerkarten (Voraussetzungen)
Zusätzlich erfolgt ein Zuschuss der Ballkosten für geförderte Trainingsstunden.